Nullsteuersatz für Photovoltaik-Anlagen

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) teilt mit, dass der reduzierte oder Nullsteuersatz für den Kauf von Photovoltaik-Anlagen und Stromspeichern dauerhaft gültig bleibt. Diese wichtige Nachricht basiert auf einer Mitteilung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF).

Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik fördert Wachstum

Die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik hat im laufenden Jahr zu einem Anstieg der Installationen geführt. In der ersten Jahreshälfte wurden mehr Solarstromanlagen und Solarstromspeicher im Eigenheimsegment installiert als im gesamten Jahr 2022. Dennoch herrschte bei vielen Verbrauchern Unsicherheit darüber, wie lange diese Steuererleichterung gelten wird.

Klarstellung zum Nullsteuersatz

Früher mussten viele Betreiber von Solarstromanlagen mühsame bürokratische Hürden überwinden, um einen Teil der Umsatzsteuer zurückzuerhalten. Doch seit Anfang 2023 ist dies nicht mehr erforderlich, da der Mehrwertsteuersatz für den Kauf und die Installation von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern für Betreiber null Prozent beträgt.

Einfacher Prozess für Privathaushalte

Die Bundesregierung und der Gesetzgeber hatten in den letzten Jahren befristete Umsatzsteuersenkungen für die Gastronomie und Energielieferungen eingeführt, die voraussichtlich Ende des Jahres oder im März 2024 auslaufen. Der Nullsteuersatz für den Kauf von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern ist jedoch dauerhaft und nicht befristet, wie BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig betont.

Reformbedarf für größere Solaranlagen

Das Bundesfinanzministerium hat zudem beschlossen, dass Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, die von der Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbefreiung profitieren, ihre Anlagen nicht mehr beim Finanzamt anmelden müssen. Dies erleichtert den Umgang mit Photovoltaikanlagen erheblich, insbesondere für Privathaushalte.

Das Ministerium hat auf Anfrage bestätigt, dass der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen in der Umsatzsteuer dauerhaft verankert ist. Dies zeigt sich darin, dass dieser neue Steuersatz im Paragrafen 12 „Steuersätze“ als eigenständiger Absatz eingeführt wurde, während die befristeten Steuerermäßigungen im Gesetz ausdrücklich mit Endterminen versehen sind.

BSW sieht Reformbedarf bei größeren Photovoltaik-Anlagen

Der BSW sieht derzeit Reformbedarf im Steuerrecht für größere Solarstromanlagen. Unverhältnismäßige Anforderungen bei der Grund- und Erbschaftssteuer können Landwirte davon abhalten, auf minderwertigen landwirtschaftlichen Flächen Solarenergie zu erzeugen. Der BSW appelliert daher an den Bundestag, diese Investitionsbarrieren im Rahmen des Wachstumschancengesetzes zu beseitigen.

18.9.2023 | Quelle: BSW | © Photovoltaik Vermittlung NEWS