NRW unterstützt Mieterstrom im geförderten Wohnungsbau

Beitrag teilen

WhatsApp
Facebook
Twitter
Email

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (NRW) hat kürzlich ein Förderprogramm in Höhe von zehn Millionen Euro verabschiedet. Das Programm zielt darauf ab, den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen im geförderten Wohnungsbau zu fördern. Insbesondere Wohnungsbaugenossenschaften und -gesellschaften sollen finanziell unterstützt werden, um den Einsatz erneuerbarer Energien voranzutreiben.

Finanzielle Unterstützung für Installation und Modernisierung

Im Rahmen dieses Förderprogramms haben Antragsteller die Möglichkeit, einen Zuschuss von bis zu 2.500 Euro für die technische Installation und vorbereitende Dacharbeiten zu erhalten. Darüber hinaus können Modernisierungen mit bis zu 5.000 Euro gefördert werden. Dieser finanzielle Anreiz soll Wohnungsbaugenossenschaften und -gesellschaften dazu ermutigen, vermehrt auf erneuerbare Energien umzusteigen und Mieterstrom-Modelle zu implementieren. Der Zuschuss wird pro Wohnung des geförderten Gebäudes berechnet.

Vorteile für Mieterinnen und Mieter

Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, Ina Scharrenbach, hebt die Vorteile des Mieterstrom-Programms hervor. Neben dem Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien im Gebäudebereich führt dies zu einer Senkung der Stromkosten und einer Entlastung für Mieterinnen und Mieter, besonders in Zeiten steigender Energiepreise. Das Programm trägt zudem zur Förderung von klimagerechtem Bauen und Wohnen bei.

Anträge bei örtlichen Bewilligungsbehörden

Antragsteller können den „Zuschuss Mieterstrom NRW 2023“ für alle Neubauvorhaben und Modernisierungen beantragen, die mindestens eine geförderte Wohneinheit enthalten. Auch für Bauvorhaben, die bereits vor 2023 eine Bewilligung aus der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten haben, ist ein Zuschuss möglich. Die Anträge zur Förderung sind bei den örtlichen Bewilligungsbehörden, den Kreisen und kreisfreien Städten, einzureichen.

Unterstützung zur Bewältigung der Energiekrise

Die Mittel für dieses Förderprogramm stammen aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Krisensituation. Die Landesregierung möchte durch den Zuschuss direkte und indirekte Folgen der Energiekrise bewältigen. Ziel ist es, eine mittelbare finanzielle Entlastung von Haushalten im geförderten Wohnungsbau zu erreichen und besondere Härten bei der Stromversorgung auszugleichen. Das Programm soll öffentliche Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Wohnungsmarktakteure motivieren, den Einsatz von Mieterstrom aus erneuerbaren Energien zu intensivieren.