Die Beantragung von Fördermitteln für Photovoltaikanlagen ist vielfältig. Neben Privatpersonen können Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften und weitere Akteure finanzielle Unterstützung erhalten. Die Förderberechtigten umfassen auch freiberuflich Tätige, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Sozietäten, gemeinnützige Organisationen, Kirchen sowie juristische Personen des Privatrechts.
Welche Photovoltaikanlagen werden gefördert?
Die Förderung erstreckt sich auf verschiedene Arten von Photovoltaikanlagen, darunter Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit und ohne Eigenversorgung, Floating-Photovoltaikanlagen sowie Agri-Photovoltaikanlagen. Eine wesentliche Bedingung für die Förderung ist eine installierte Leistung von mindestens 100 Kilowatt peak, und die Anlagen dürfen während ihrer Nutzungsdauer keine Förderung nach dem EEG erhalten.
Zu den förderfähigen Ausgaben gehören Kosten für Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Montage, Kabel und Netzanschluss.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der finanziellen Unterstützung variiert je nach Art der Photovoltaikanlage:
- Freiflächen-Photovoltaikanlagen ohne Eigenversorgung: bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 500.000 Euro.
- Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit Eigenversorgung: bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 500.000 Euro.
- Floating-Photovoltaikanlagen, Agri-Photovoltaikanlagen mit/ohne Eigenversorgung: bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.000.000 Euro.
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.
Voraussetzungen und Kriterien
Um förderfähig zu sein, müssen Antragsteller eine detaillierte Anlagenbeschreibung vorlegen. Die Projektauswahl erfolgt im Rahmen von Einzelfallentscheidungen, und weitere Kriterien können in der Richtlinie festgelegt sein.
Ablauf des Förderverfahrens
- Kostenvoranschlag einholen
- Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen hochladen
- Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben durch Formularausdruck und Unterschrift
- Eingangsbestätigung nach erfolgreicher Antragstellung erhalten
- Zuwendungsbescheid nach positiver Antragsprüfung erhalten
- Maßnahme beauftragen
- Zuwendung über den Link im Zuwendungsbescheid abrufen
- Auszahlungsantrag stellen
- Nach positiver Prüfung wird die Zuwendung überwiesen
15.08.2023 Quelle: Bezirksregierung Arnsberg © Photovoltaik Vermittlung NEWS