Förderung von Carport-Photovoltaikdachanlagen in NRW: Wer ist förderberechtigt?

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Die Förderung von Carport-Photovoltaikdachanlagen in Nordrhein-Westfalen (NRW) steht verschiedenen Gruppen offen. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen und weitere können einen Antrag stellen.

Förderbare Maßnahmen: Errichtung von Carports mit Photovoltaik-Dach

Die Fördermittel dienen der Unterstützung bei der Errichtung von Carports, die mit Photovoltaik-Dächern ausgestattet sind. Ziel ist die Minderung der Mehrkosten im Vergleich zu herkömmlichen Photovoltaik-Dachanlagen.

Förderhöhe und -bedingungen: Wie viel und unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Festbetrag von 500 Euro je Kilowattpeak, bis zu einer maximalen Förderhöhe von 50.000 Euro. Dabei wird die Förderung pro Netzanschluss und Standort einmalig gewährt. Gefördert wird die Errichtung von Carport-Photovoltaikdachanlagen auf offenen Parkplätzen mit mehr als 10 Stellplätzen, die vor 2022 errichtet wurden und einem Nicht-Wohngebäude dienen.

Förderverfahren im Überblick: Wie läuft die Antragstellung ab?

  1. Kostenvoranschlag einholen: Holen Sie einen Kostenvoranschlag oder ein Angebot ein.
  2. Online-Antrag stellen: Füllen Sie das Online-Antragsformular aus und laden Sie bis zu zehn Anlagen hoch.
  3. PIN-Code anfordern und bestätigen: Nach dem Ausfüllen des Formulars erhalten Sie per E-Mail einen PIN-Code. Diesen geben Sie innerhalb von 30 Minuten ein und bestätigen die Angaben. Eine Bestätigungsmail wird versandt.
  4. Zuwendungsbescheid erhalten: Nach positiver Prüfung des Antrags erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.
  5. Maßnahme beauftragen: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie die Maßnahme in Auftrag geben.
  6. Zuwendung abrufen und Auszahlung beantragen: Nach Durchführung der Maßnahme können Sie über den Link im Zuwendungsbescheid die Zuwendung abrufen. Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrags erfolgt die Überweisung.

Antragsfristen und rechtliche Grundlagen: Wann und wo kann der Antrag gestellt werden?

Ein Förderantrag kann bis zum 30.06.2024 gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das elektronische Antragsformular. Es ist zu beachten, dass die Maßnahme erst nach Entscheidung über den Förderantrag beauftragt werden darf.

Rechtliche Grundlagen: Die Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik

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