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Balkonkraftwerk mit 2.000 Watt: Neues Gesetz ermöglicht Mini-Solaranlagen

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In naher Zukunft werden Mini-Solaranlagen mit einer beeindruckenden Leistung von 2.000 Watt auf Balkonen verstärkt Einzug halten, dank einer bevorstehenden Gesetzesänderung. Diese Neuerung wird eine bahnbrechende Veränderung in der dezentralen Energieerzeugung darstellen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorteile und Möglichkeiten diese Entwicklung mit sich bringt.

Die aktuellen Balkonkraftwerke

Bisher verfügen die meisten Balkonkraftwerke über einen 600-Watt-Wechselrichter und Solarzellen mit einer Spitzenleistung von 700 bis 900 Watt. In den meisten Fällen können zwei Solarzellen an einen Wechselrichter angeschlossen werden. Doch die Zeiten ändern sich, und mit den neuen Regelungen werden sich auch die Balkonkraftwerke erheblich weiterentwickeln.

Erweiterung der Leistung auf 2.000 Watt

Die kommende Gesetzesänderung ermöglicht nicht nur eine Erhöhung der Leistung, sondern revolutioniert auch die technischen Möglichkeiten von Balkonkraftwerken. Statt der bisherigen 800-Watt-Wechselrichter, die in einigen Fällen durch Netzbetreiber geduldet wurden, sind nun Wechselrichter mit einer Leistung von 2.000 Watt erlaubt. Das bedeutet, dass Sie Solarzellen mit einer Gesamtleistung von 2.000 Watt anschließen können, was eine erhebliche Steigerung der Energieerzeugung und -effizienz verspricht.

Vorteile des leistungsfähigeren Balkonkraftwerks

Ein Balkonkraftwerk mit 2.000 Watt Leistung bietet zahlreiche Vorteile. Insbesondere für Menschen, die eine Ost-West-Anlage bevorzugen, ergeben sich deutlich höhere Erträge. Diese Anlagen ermöglichen es, die Energieerzeugung im Laufe des Tages optimal zu verteilen, da sie sowohl morgens als auch abends von der Sonne profitieren können.

Die Regelungen des neuen Gesetzes im Detail

Das neue Gesetz schreibt vor, dass Wechselrichter eine maximale Leistung von 800 Watt nicht überschreiten dürfen. Es erfolgt keine Vergütung für überschüssige Energie. Allerdings entfällt die Anmeldepflicht beim Netzbetreiber, was die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks erheblich vereinfacht. Ein Beispiel für ein solches unproblematisches Balkonkraftwerk ist das Hoymiles HM-1500 mit 1.620 Watt Leistung.

Zeitpunkt der Umsetzung

Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf für die neuen Regelungen in der Abstimmungsphase. Die Entscheidung über die Lockerungen wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause des Bundestags getroffen, also vor dem 7. Juli 2023. Laut durchgesickerten Informationen sollen die Regeln ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt sind Wechselrichter mit 800 Watt und Solarzellen mit einer Leistung von bis zu 2.000 Watt erlaubt, ohne eine Anmeldung beim Netzbetreiber.

Bagatellgrenze von 800 Watt

Die Bagatellgrenze von 800 Watt für Wechselrichter wird ab dem 1. Januar 2024 eingeführt. Dies bedeutet, dass Wechselrichter in kleineren Anlagen nicht mehr aufwendig gedrosselt werden müssen, was die Installation und Nutzung von Balkonkraftwerken erheblich erleichtert.

Maximale Modulleistung

Die angeschlossenen Solarmodule bei einem 800 Watt Balkonkraftwerk dürfen insgesamt 2.000 Watt Leistung nicht überschreiten. Dies ist eine wichtige Regelung, um sicherzustellen, dass die Anlagen effizient und sicher arbeiten.

"Überbelegung" von Solarmodulen

In Fällen, in denen ein Mikro-Wechselrichter mit einer maximalen Einspeiseleistung von 800 Watt verwendet wird, sind moderne Solarmodule in der Lage, unter unterschiedlichen Bedingungen optimale Leistungen zu erbringen. Selbst bei schwachem Licht und schlechtem Wetter können sie die 800 Watt liefern oder sogar mehr. Dies ermöglicht eine höhere Menge an Gleichstrom-Watt auf der Eingangsseite des Mikro-Wechselrichters im Vergleich zu den 800 Watt, die auf der Ausgangsseite in Form von Wechselstrom abgegeben werden, um das Haus mit Strom zu versorgen.

Mit den neuen Regelungen und Möglichkeiten für Balkonkraftwerke wird die dezentrale Energieerzeugung immer attraktiver und effizienter. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, von diesen zukunftsweisenden Entwicklungen zu profitieren.