Am 26. September startet eine neue Fördermöglichkeit – die Förderung Elektromobilität Eigenheimbesitzer. Der Bund stellt ein Budget von 500 Millionen Euro zur Verfügung, um umweltfreundliche Technologien wie Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Ladestationen für Elektroautos zu unterstützen.
Die Fördermöglichkeiten im Überblick
Das neue Förderprogramm des Bundes hat das Ziel, den Ausbau der Elektromobilität zu unterstützen. Eigenheimbesitzer können eine finanzielle Unterstützung von bis zu 10.200 Euro erhalten, um in Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Ladestationen für Elektroautos zu investieren. Diese Förderung soll nicht nur die Umweltfreundlichkeit fördern, sondern auch den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge vorantreiben.
Wer kann die Förderung erhalten: Voraussetzungen für Eigenheimbesitzer
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen und dieses selbst bewohnen sowie ein Elektroauto besitzen, zum Zeitpunkt des Antrags bestellt haben. Auch ein Leasingvertrag mit mindestens noch 12 Monaten Laufzeit reicht für die Antragstellung.
Häufig gestellte Fragen zur Förderung Elektromobilität Eigenheimbesitzer:
Ich habe bereits eine Photovoltaik Anlage kann ich auch die Förderung beantragen? (Hier findet man oftmals die Antwort nein was leider falsch ist. Dieses liegt nach Auffassung des Redakteurs und CEO der Photovoltaik Vermittlung an der Tatsache das hier nur der erste Text der KFW in Betracht gezogen wird nicht aber weiter im FAQ der KFW nachgelesen wird.)
Antwort: Ja auch bei einer bestehenden Photovoltaikanlage kann man die Förderung beantragen. Diese bezieht sich dann aber nicht auf die bereits bestehende Photovoltaikanlage sondern auf die Erweiterung. Eine Besonderheit sind hier ältere Bestandanlagen die noch eine andere Einspeise Vergütung besitzen. Nachzulesen im Artikel: Solarpaket I – „Repowering“ von Bestandsanlagen.
Der genaue Wortlaut der KFW: „Wenn Sie bereits eine Photovoltaikanlage besitzen, ist eine Förderung nur dann möglich, wenn Sie die Photovoltaikanlage um mindestens 5 kWp erweitern und einen fabrikneuen Wechselrichter kaufen. Alternativ können Sie zusätzlich zu der bestehenden eine komplett neue PV-Anlage mit mindestens 5 kWp inklusive Wechselrichter errichten.“
Ich besitze bereits einen Batteriespeicher (Solarstromspeicher) ist eine Förderung mit dem vorhandenen Speichers möglich?
Antwort: Eine Förderung mit bereits vorhandenen Batteriespeicher oder mit einer Erweiterung ist leider nicht möglich.
Der genaue Wortlaut der KFW: Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie einen fabrikneuen
Speicher kaufen. Eine Erweiterung der vorhandenen Speicherkapazität erfüllt die Fördervoraussetzung nicht.
Ich habe bereits eine Wallbox aber noch keine Photovoltaikanlage kann ich auch die Förderung beantragen?
Antwort: Ja aber es muss eine weitere Wallbox installiert werden oder die vorhandene ausgetauscht.
Der genaue Wortlaut der KFW: „Ja, wenn Sie eine fabrikneue Ladestation kaufen, die in der Liste der förderfähigen Ladestationen geführt ist. Für die bereits vorhandene Ladestation ist keine Förderung möglich.“
Nachzulesen ist dieses im Merkblatt der KFW – Solarstrom für Elektroautos
Technische Anforderungen im Detail: Was Sie über die technischen Anforderungen wissen sollten
Damit Sie von dieser Förderung profitieren können, müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllt werden:
Photovoltaikanlage: Die Photovoltaikanlage oder die Erweiterung muss eine Mindestleistung von 5 kWp haben. Für jede installierte Kilowattpeak (kWp) können Sie eine Förderung von 600 Euro erhalten, bis zu einem Maximum von 6.000 Euro was einer maximal geförderten Anlagengröße von 10 Kilowattpeak (kWp) entspricht.
Batteriespeicher: Der Batteriespeicher muss eine Kapazität von mindestens 5 kWh haben. Hier beträgt die Förderung 250 Euro pro Kilowattstunde (kWh), maximal jedoch 3.000 Euro oder umgerechnet einer maximalen Kapazität von 12 Kilowattstunde (kWh) .
Ladestation: Die Ladestation für Ihr Elektrofahrzeug muss eine Mindestleistung von 11 kW haben, um eine Förderung von 600 Euro zu erhalten. Optional können Sie eine bidirektionale Ladestation mit derselben Leistung wählen und somit bis zu 1.200 Euro Förderung erhalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass alle drei Komponenten (Photovoltaikanlage, Batteriespeicher und Ladestation) fabrikneu sein müssen, um förderfähig zu sein. Zudem muss der erzeugte Photovoltaikstrom vorrangig für das Laden Ihres Elektroautos genutzt werden.
Wie Sie die Förderung beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung
Die Beantragung dieser Förderung erfolgt über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und kann ab dem 26. September 2023 eingeleitet werden. Beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine der oben genannten Komponenten besitzen oder bestellt haben dürfen.
Der Antragsprozess gliedert sich in drei Schritte:
- Stellen Sie den Antrag im Kundenportal der KfW unter „Meine KfW“.
- Nach Erhalt der Zusage können Sie die gewünschten Komponenten (Ladestation, Photovoltaikanlage und Batteriespeicher) bestellen und die Installation beauftragen.
- Innerhalb von 24 Monaten ab Zusage der KfW, aber spätestens sechs Monate nach dem Datum der letzten Rechnung weisen Sie die vollständige Durchführung des Vorhabens nach. Sollten Sie diesen Termin nicht einhalten, verfällt der Zuschuss und kann nicht mehr ausgezahlt werden.
- Ab März 2024 müssen Sie verschiedene Unterlagen einreichen, darunter sämtliche Rechnungen. Die Fördermittel werden erst nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen überwiesen.
Seit dem 03.09.2023 bietet hier die KFW einen Vorab-Check.
Beispielrechnung: Berechnen Sie, wie viel Förderung Sie erhalten können
Angenommen, Sie besitzen ein Elektroauto und planen, zu Hause eine Ladestation zu installieren. Sie möchten auch eine Photovoltaikanlage mit 9 kWp und einen Batteriespeicher anschaffen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 32.000 Euro. Mit der Förderung könnten Sie wie folgt rechnen:
- Zuschuss Ladestation (pauschal): 600 Euro
- Zuschuss Photovoltaikanlage (9 x 600 Euro): 5.400 Euro
- Zuschuss Batteriespeicher (8 x 250 Euro): 2.000 Euro
- Gesamtzuschuss = 8.000 Euro
Ihr Eigenanteil betrüge somit 24.000 Euro, und die Gesamtförderung würde 32.000 Euro betragen.
Mit dieser neuen Förderung möchte der Bund die Elektromobilität vorantreiben und Eigenheimbesitzern Anreize bieten, umweltfreundliche Technologien zu nutzen. Nutzen Sie den Vorab-Check auf der KfW-Website, um zu prüfen, ob Ihr Investitionsvorhaben förderfähig ist.
17.9.2023 | Quelle: KFW | © Photovoltaik Vermittlung NEWSs nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.